Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tennisschule Heise Stand:
Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tennisschule Heise (nachfolgend „Tennisschule“) und ihren Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Tennisschule.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Mit Abgabe der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Trainingsvertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Tennisschule zustande.
(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
(4) Für Feriencamps kommt der Vertrag ebenfalls mit Bestätigung zustande. Diese gelten spätestens 14 Tage vor Campbeginn als verbindlich gebucht.
§ 3 Leistungsumfang und Trainingsorganisation
(1) Eine Trainingseinheit umfasst 60, 90 oder 120 Minuten einschließlich Platz- und ggf. Materialpflege.
(2) Gruppentraining erfolgt in der Regel in Gruppen von 2 bis 4 Teilnehmern. Größere Gruppen sind nur nach gesonderter Vereinbarung möglich. (3) Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach organisatorischer und sportlicher Notwendigkeit, insbesondere nach Spielstärke. Ein Anspruch auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung oder einen bestimmten Trainer besteht nicht.
(4) Bei nicht vollständig belegten Gruppen behält sich die Tennisschule Anpassungen der Gruppengröße und entsprechende Gebührenanpassungen vor.
(5) Versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Absprache gestellt werden.
§ 4 Absagen / Stornierungen
(1) Einzelstunden müssen mindestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Erfolgt keine fristgerechte Absage, wird die volle Gebühr berechnet.
(2) Saison- und Gruppenkurse sind verbindlich und können nicht abgesagt oder unterbrochen werden. Dies gilt auch bei krankheitsbedingtem Ausfall des Teilnehmers.
(3) Für Feriencamps gelten folgende Stornobedingungen: bis 14 Tage vor Campbeginn: kostenfrei 13 bis 7 Tage vor Campbeginn: 50 % der Campgebühr ab 6 Tage vor Campbeginn oder Nichterscheinen: 100 % der Campgebühr Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Absprache gestellt werden.
§ 5 Durchführung des Trainings
(1) Die Auswahl des Trainers obliegt der Tennisschule.
(2) Die Teilnahme setzt geeignete Sportkleidung und geeignetes Schuhwerk voraus. In der Halle sind ausschließlich hallengeeignete Schuhe zu tragen.
(3) Gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
(4) Glasflaschen und Gläser sind auf den Spielflächen nicht gestattet.
(5) Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.
§ 6 Aufsichtspflicht bei Minderjährigen Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beschränkt sich auf die Dauer der jeweiligen Trainingseinheit. Vor Beginn und nach Ende des Trainings wird keine Aufsicht übernommen. Die Erziehungsberechtigten sind für das pünktliche Bringen und Abholen verantwortlich. § 7 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten der Tennisschule.
(2) Die Gebühren sind vor Beginn des Trainings bzw. Camps fällig.
(3) Begonnene oder vorzeitig beendete Kurse werden nicht anteilig erstattet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Tennisschule berechtigt, Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang vom Training auszuschließen.
§ 8 Platznutzung / Verein / Zusatzgebühren
(1) Die Tennisschule Heise ist nicht Betreiber der Trainingsanlagen und nicht Vertragspartner hinsichtlich der Platz- oder Hallennutzung.
(2) Für Nichtmitglieder des jeweiligen Tennisvereins kann für die Nutzung der Außenplätze eine Sommergastpauschale anfallen.
(3) Zusätzlich erhebt der Tennisverein während der Sommersaison für alle Trainingsteilnehmer eine gesonderte Pauschale, um bei witterungsbedingtem Ausfall der Außenplätze die Nutzung der Halle zu ermöglichen.
(4) Die Erhebung, Abrechnung und Verwaltung dieser Pauschalen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Tennisverein. Die Tennisschule ist hierfür nicht Zahlungsempfänger und nicht Vertragspartner. Ansprüche hieraus sind nicht gegenüber der Tennisschule geltend zu machen.
§ 9 Ausfall / Höhere Gewalt
(1) Bei Erkrankung oder Verhinderung eines Trainers bemüht sich die Tennisschule um einen Ersatztrainer oder Ersatztermin.
(2) Ist dies nicht möglich, wird die betroffene Einheit gutgeschrieben.
(3) Bei Ausfällen aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Platz- oder Hallensperrung) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Einheit. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
§ 10 Haftung
(1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Haftung der Tennisschule – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Tennisschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Eltern haften für ihre Kinder nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nicht ohne gesetzliche Grundlage oder ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 12 Bild- und Videoaufnahmen Bild- und Videoaufnahmen werden ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten erstellt und veröffentlicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Tennisschule Heise.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



