Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung


1.1 Allen Rechtsgeschäften mit der Tennißchule Heise liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.

2. Vertragsschluß


2.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennißchule Heise geschloßenen Verträge. Nebenabreden, änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule Heise schriftlich bestätigt werden.


2.2 .

In der Abgabe der schriftlichen Anmeldung liegt ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Vertrages mit der Tennisschule Heise, welches der Annahme durch die Tennißchule Heise bedarf. Die Tennißchule Heise nimmt das Angebot durch eine schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer an.
2.3 Die Tennißchule Heise ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.


2.4 Mit Abschluß des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.


2.5 Feriencamps gelten bei Reservierung 14 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.


2.6 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.

3. Trainingsorganisation


3.1 Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei gesonderter Vereinbarung unterrichtet.


3.2 Die Tennisschule Heise kann vor Saisonbeginn die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke einteilen.


3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Sollte die geplante Teilnehmeranzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmeranzahl.


3.4 Einzelstunden müßen 48 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die vollen Kursgebühren fällig. Gebuchte Saison- und Gruppenkurse können nicht abgesagt werden. Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison ausfällt.


3.5 Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer übertragung der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler), allerdings nur nach Absprache mit der Tennisschule Heise. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.


3.6 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.


3.7 Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze, sowie regnerischer Wetterlage wird, falls möglich, ein Alternativprogramm angeboten. Die ausgefallenen Trainingsstunden werden nicht nachgeholt.

4. Bestimmungen Trainingsdurchführung


4.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege.


4.2 Die Wahl des Trainers ist der Tennisschule Heise vorbehalten.


4.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden. Insbesondere im Wintertraining sind nur Tennisschuhe für den jeweiligen Hallenbelag zu verwenden.


4.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen.

 

 


4.5 Glasflaschen, Gläser und nicht verschließbare Flaschen sind auf dem Tennisplatz nicht gestattet.


4.6 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Aufsicht von Kindern


5.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müßen aus diesem Grund dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zum Trainingsbeginn zu uns zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.


5.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, daß sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müßen. Wir übernehmen keine Haftung, sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.

6. Inkasso


6.1 Gültigkeit haben nur die aktuellen Preislisten.


6.2 Die Kursgebühren sind vor dem Unterrichtsbeginn zu entrichten. Ein gebuchter oder angefangener und nicht vollständig absolvierter oder nicht beendeter Kurs kann nicht zurückerstattet werden.


6.3 Feriencamps sind am ersten Trainingstag zu begleichen.

7. Haftung


7.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrläßigkeit. Eltern haften für ihre Kinder. Beanstandungen sind spätestens am zweiten Tag nach dem Training schriftlich zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt und etwaige Mängelrügen sind ausgeschloßen.

8. Datenschutz


8.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.


8.2 Die Tennisschule Heise ist berechtigt das während der Ausbildung, des Trainings oder des Spielbetriebs angefertigte Bildmaterial ohne Rücksprache für interne Zwecke und im Rahmen der Internetseite zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein, bitten wir Sie um eine kurze Mitteilung.